Eigentlich sollte dieser Artikel die Sorge um die Investoren behandeln. Das ist auch nach wie vor eine Sorge, aber da die Mitgliederversammlung schon am Montag ist, bekomme ich immer mehr Bauchschmerzen beim Thema Ausgliederung.
Der Stephan hatte den Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl zu Gast und sprachen sehr informativ über das Thema Ausgliederung.
Wer noch nicht reingehört hat, eine unbedingte Hörempfehlung!
LINK: PaderCast #109 – Ausgliederung Teil 2
Klar wird vor allem eins: Alles kann, nichts muss!
Von „wir wollen nur rechtlich abgesichert sein und lassen die Mitglieder entscheiden“ bis hin zu „Wir sind der Vorstand, wir machen was wir wollen“ ist alles möglich. Magdeburg hat mit einer zusätzlichen Satzungsänderung festgelegt, dass neue Investoren nur mit einer Mitgliederzustimmung von 75% mit ins Boot geholt werden dürfen. Natürlich ist Magdeburg leichter zu vermarkten als der SC Paderborn. Desto weniger Investoren bestimmen dürfen, desto weniger interessant ist das nunmal auch für diese.
Für einen Verein wie den unseren ist es generell schwieriger potente Investoren an Land zu ziehen. Daher wäre so ein Zusatz sicherlich nicht allzu erwünscht. Verständlich, aber ich denke, wir wollen alle so ein Desaster wie bei 1860 München vermeiden.
Mehr Infos in Teil 1 der Ausgliederung:
Ausgliederung Teil 1: Was ist das?
Sorgen bereitet mir vor allem, dass wir erst auf der Mitgliederversammlung Infos über die Ausgliederung bekommen und direkt eine wichtige Satzungsänderung beschließen sollen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Infos über das weitere Vorgehen sehr schwammig formuliert werden und die Satzungsänderung erstmal nötig ist. Das ist allgemein sehr unüblich. Eigentlich wird auf der Mitgliederversammlung erstmal abgestimmt, ob überhaupt ausgegliedert werden soll.
Münster zum Beispiel hat nach einer langen Informations- und Planungsphase am Sonntag den 14. ihre Abstimmung über eine Ausgliederung und über die entsprechende Satzungsänderung.
Des Weiteren besorgt mich auch, dass in der Mitgliederinfo zwar steht, man solle sich nicht scheuen Fragen auf der MV oder auch per Mail zu stellen, diese aber nicht vor der MV beantwortet werden.
Ich habe eine Mail an die Mitgliederadresse mit 7 Fragen geschickt und relativ schnell wurde mir tatsächlich vom Geschäftsführer selbst geantwortet. Dieser verwies allerdings ausschließlich darauf, dass erst auf der MV informiert wird und dass die Satzungsänderung lediglich das Grundgerüst ist und die tatsächliche Ausgliederung einer zusätzlich Abstimmung durch die MV bedarf. Aber warum dann jetzt schon zwingend mit der Brechstange diese Satzungsänderung, wenn der Verein damit ja eh noch nichts anfangen kann?
Wie ist die Ausgliederung geplant? Sollen Investoren ins Boot geholt werden? Wie sollen diese Investoren ausgesucht werden? Welches Mitspracherecht behalten wir? Wie werden die Mitglieder bei der Planung einer Ausgliederung einbezogen?
Es gibt Fragen über Fragen und ich kann nur jedem empfehlen: Informiert euch über dieses Thema! Geht zur Mitgliederversammlung! Wenn ihr euch nicht ausreichend informiert fühlt oder übergangen fühlt, lasst euch keinen Druck machen, nutzt euer Stimmrecht und stimmt dagegen! Wenn ihr euch gut informiert und abgeholt fühlt und auch dafür seid, dann stimmt dafür!
Eine Ausgliederung ist grundsätzlich sicher nichts schlechtes, es ist nur die Frage wie man sie macht. Wenn Transparenz geschaffen wird und die Mitglieder auch in Zukunft mit berücksichtigt werden, dann ist das vollkommen in Ordnung und sicher ein gutes Zukunftsmodell. Sollte der Verein einen Alleingang versuchen und die Mitglieder ausschließen, dann kann das aber auch schnell nach hinten los gehen.
Beschäftigt euch mit dem Thema! Stellt Fragen und bildet euch eine eigene Meinung zu dem Thema!
Geht zur Mitgliederversammlung und nutzt euer Stimmrecht! Bevor es nachher wieder heißt: „Hätten wir damals mal!“
Eure Stimme zählt!
2 Kommentare zu „Ausgliederung Teil 2: Ich mache mir Sorgen“